Fußgängerbrücke Lautlingen

Im Rahmen der Antragstellung zur Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall für eine Fußgängerbrücke aus textilbewehrtem Beton, wurde eine Probebetonage durchgeführt. Diese zeigte, dass die erforderliche Frischbetonkonsistenz über den gesamten Zeitraum des Herstellungsprozesses nicht gewährleistet werden kann. Um diesem Problem beizukommen, sollte bei der Betonage ein spezielles Fließmittel zum Einsatz kommen. Überdies bestand eine weitere Herausforderung in der engen Bewehrungsführung der Brücke.

Vor diesem Grund wurde die BUI GmbH zum einen mit der Bewertung des Einflusses des Fließmittels auf die Frisch- und Festbetoneigenschaften beauftragt. Um die Betonage der 17m langen Brückenelemente durch die in die Bewehrung geschnittenen Betonieröffnungen zu ermöglichen, sollte zum anderen die Obergrenze der Frischbetonkonsistenz neu festgelegt werden.

Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen wurden dem Auftraggeber in einer gutachterlichen Stellungnahme vorgelegt. Es konnte u. a. festgestellt werden, dass durch die Verwendung des Fließmittels, eine Verzögerung der Festigkeitsentwicklung des Betons in den ersten sieben Tagen erreicht werden kann.

Leistungsübersicht

  • Betontechnologische Beratung zu textilbewehrtem Beton
  • Bauüberwachung

Stichwörter

  • Fußgängerbrücke
  • Textilbewehrter Beton
  • Zustimmung im Einzelfall
  • Fließmittel